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12.01.2026 | Arbeitsrecht | ID: 1244742
Für das Kalenderjahr 2026 soll der erhöhte steuerfreie Überstundenzuschlag fortgeführt werden: Zuschläge für die ersten 15 Überstunden pro Monat bleiben demnach bis zu einem Betrag von EUR 170,– steuerfrei. Ohne diese gesetzliche Anpassung wäre der steuerfreie Höchstbetrag nach Auslaufen der Befristung für die Jahre 2024 und 2025 von EUR 200,– auf EUR 120,– vermindert worden.
Hinweis:
Ab dem Kalenderjahr 2027 ist vorgesehen, den steuerfreien Höchstbetrag wieder mit maximal EUR 120 für die ersten zehn Überstunden zu begrenzen.
Die dafür erforderliche lohnsteuerliche Aufrollung ist vom Arbeitgeber gem § 77 Abs 3 EStG 1988 ehestmöglich, spätestens jedoch bis Ende Mai 2026, vorzunehmen.
Hinweis:
Die Gesetzgebung bleibt abzuwarten.