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11.05.2026 | Personalverrechnung | ID: 1268722
Zur Entlastung der Dienstgeber ist vorgesehen, den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAG) mit 01.01.2028 von derzeit 3,7 % auf 2,7 % zu reduzieren. Diese Maßnahme zielt auf eine generelle Senkung der Lohnnebenkosten ab. Gleichzeitig ist jedoch geplant, die Beitragspflicht auszuweiten: Künftig soll der Dienstgeberbeitrag auch für Arbeitnehmer anfallen, die das 60. Lebensjahr überschritten haben.
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft den Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Der bislang gewährte ermäßigte Beitragssatz für Dienstnehmer mit geringem Einkommen soll entfallen. Diese Maßnahme trifft insbesondere Teilzeitbeschäftigte, da sich ihr Nettoeinkommen entsprechend reduzieren wird.
Im Bereich der Sozialversicherung ist eine zusätzliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage vorgesehen. Neben der jährlichen Valorisierung soll diese um einen weiteren Betrag von EUR 200, – erhöht werden. Dies führt zu einer höheren Beitragsbelastung für Besserverdienende.
Auch bei der Sachbezugsbewertung sind Änderungen in Diskussion. Während bislang für die Privatnutzung von arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugen kein Sachbezug anzusetzen ist, deuten aktuelle Medienberichte (Der Standard vom 29.04.2026) darauf hin, dass künftig auch für E-Firmenautos ein Sachbezug bei Privatnutzung vorgesehen sein könnte.
Quellen: ORF, Standard (https://www.derstandard.at/story/3000000318667/e-auto-vom-unternehmen-privatnutzung-wird-steuerpflichtig)