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Seit 12. August 2026 gelten erste Vorschriften der EU-Verpackungsverordnung PPWR. Diese Vorgaben gelten für alle Unternehmen mit mehr als zehn (!) Mitarbeitern und für jede Art von Verpackung – egal, ob im Endkundenvertrieb oder im B2B-Bereich.
Was Sie jetzt und in Zukunft beachten müssen, hängt wesentlich davon ab, welche Rolle Ihr Unternehmen im Sinne der PPWR einnimmt: Sind Sie Erzeuger oder Hersteller, Lieferant oder Vertreiber – oder doch nur Endabnehmer? Darüber müssen Sie jetzt Klarheit schaffen, denn für jede dieser Rollen sieht die PPWR unterschiedliche Verpflichtungen vor!
Bei der Einleitung der richtigen Schritte hilft Ihnen das neue „Praxishandbuch Verpackungsrecht“.
Ihre Vorteile: