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Dokument-ID: 416053
Tiroler Abfallgebührengesetz
§ 1. Ermächtigung der Gemeinden
Die Gemeinden werden ermächtigt, zur Deckung des Aufwandes, der ihnen durch die Entsorgung von Abfällen und die Abfallberatung entsteht, Abfallgebühren zu erheben.