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Dokument-ID: 592760
Landes-Abfallwirtschaftsplan 1997
§ 1. Vorgaben zur Vermeidung und Verringerung von Abfällen
Zur Vermeidung von Abfällen sowie zur Reduzierung der Mengen und Schadstoffrachten sind folgende Maßnahmen zu setzen:
- Information und Beratung der Bevölkerung sowie der Betriebe,
- Aus- und Weiterbildung der Abfallbeauftragten und der Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen,
- vorbildgebendes Verhalten des öffentlichen Beschaffungswesens,
- verursachergerechte Müllbehandlungs- und Abfallbehandlungsbeiträge,
- Einbeziehung der Wirtschaft.