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Dokument-ID: 050872
I. ABSCHNITT
Verbot bestimmter Schmiermittelzusätze und die Verwendung von Kettensägenölen
I. ABSCHNITT
Verbotene Schmiermittelzusätze
§ 1.
(1) Schmiermittel mit Zusätzen von polychlorierten Biphenylen oder Terphenylen (PCB oder PCT) dürfen nicht in den gewerblichen Verkehr gebracht werden.
(2) Motoröle mit folgenden Zusätzen dürfen nicht in den gewerblichen Verkehr gebracht werden:
- Halogenhältige Zusätze,
- Cadmium und dessen Verbindungen,
- Quecksilber und dessen Verbindungen,
- Arsen und dessen Verbindungen.