© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 054595

Vorschrift

Umweltinformationsgesetz (UIG)

Inhaltsverzeichnis

§ 11. Übermittlungspflicht

idF BGBl. I Nr. 50/2012 | Datum des Inkrafttretens 01.09.2012

Auf Verlangen haben die informationspflichtigen Stellen Umweltinformationen, über die sie in Wahrnehmung bundesgesetzlich übertragener Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes verfügen, den Organen des Bundes, der Länder oder der Gemeinden zur Wahrnehmung von gesetzlich übertragenen Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes kostenlos zu übermitteln. Davon ausgenommen sind die Landespolizeidirektionen hinsichtlich jener Umweltinformationen, die sie von anderen Organen der Verwaltung erhalten haben.

(BGBl. I Nr. 50/2012)