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Dokument-ID: 594375
1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
§ 123. Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung
(1) Die von den Gemeinden Neunkirchen, Natschbach- Loipersbach und St. Egyden am Steinfeld beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes „Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 1999 wirksam.
(2) Der Austritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 23. November 1994 beschlossene Annahme des Austrittes samt Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.
(LGBl. Nr. 8/2026)