© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 594433

Vorschrift

Abfalltarifverordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 14. Festsetzung oder Überprüfung des Tarifs durch die Behörde, Schätzung der Grundlagen

idF LGBl. Nr. 13/2008 | Datum des Inkrafttretens 27.02.2008

(1) Soweit die Behörde die Grundlagen, die sie für die Festsetzung des Tarifs (§ 15 Abs. 2 V-AWG) oder dessen Überprüfung (§ 15 Abs. 3 V-AWG) benötigt, nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie diese erforderlichenfalls zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind.

(2) Eine Schätzung nach Abs. 1 ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Inhaber der Abfallbeseitigungsanlage seinen Verpflichtungen nach § 15 Abs. 8 V-AWG nicht nachkommt; der § 80 Abs. 2 und 3 des Abgabenverfahrensgesetzes ist sinngemäß anzuwenden.