© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1020994

Vorschrift

Bodenqualitätsverordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 15. Besondere Anforderungen an Kompost, Asche und Kohle

idF LGBl. Nr. 10/2026 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2026

(1) Zur Ausbringung auf den Boden bestimmter Kompost, der nach der Kompostverordnung des Bundes in Verkehr gebracht wurde, muss die Anforderungen nach § 13 erfüllen. Überdies muss es sich um Qualitätskompost oder Rindenkompost gemäß Kompostverordnung handeln. (LGBl. Nr. 10/2026)

(2) Zur Ausbringung auf den Boden bestimmte Asche muss die Anforderungen nach § 13 erfüllen und es muss sich bei der Asche um Pflanzenasche, zusätzlich eingeschränkt auf Rostasche aus der Biomassefeuerung, handeln.

(3) Zur Ausbringung auf den Boden bestimmte Kohle muss die Anforderungen nach § 13 erfüllen und es muss sich bei der Kohle um Pflanzenkohle handeln.