© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 119781

Vorschrift

Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG)

Inhaltsverzeichnis

§ 17. Einbezogene Liegenschaften

idF LGBl. Nr. 13/1994 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2014

(1) In die öffentliche Müllabfuhr sind alle im Gebiet des Landes Wien gelegenen Liegenschaften einbezogen, sofern sie nicht gemäß § 18 ausgenommen sind.

(2) Die Eigentümer der in die öffentliche Müllabfuhr einbezogenen Liegenschaften sind berechtigt und verpflichtet, den auf ihren Liegenschaften anfallenden Müll durch die öffentliche Müllabfuhr sammeln zu lassen.