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Neu Dokument-ID: 594889

Vorschrift

Abfallwirtschaftskonzept

Inhaltsverzeichnis

§ 2. Weitere getrennt sammelbare Siedlungsabfälle

idF LGBl. Nr. 29/2011 | Datum des Inkrafttretens 13.04.2011

Die Gemeinden können für Altholz, Flachglas, Altreifen und Alttextilien entsprechend den örtlichen Verhältnissen und in Abhängigkeit von den anfallenden Mengen Sammelsysteme einrichten. Die gesammelten Abfälle sind an befugte Behandler zu übergeben.