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Dokument-ID: 119756
Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG)
§ 2g. Überwachung
Die erheblichen Auswirkungen der Umsetzung des einer Umweltprüfung unterzogenen Abfallwirtschaftsplans auf die Umwelt sind in angemessenen periodischen Abständen zu überwachen, um unter anderem frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen auf die Umwelt zu ermitteln und geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.