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Neu Dokument-ID: 416058

Vorschrift

Tiroler Abfallgebührengesetz

Inhaltsverzeichnis

§ 3. Arten und Höhe der Gebühren

idF LGBl. Nr. 36/1991 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1991

(1) Die Abfallgebühren sind als Grundgebühr und als weitere Gebühr zu erheben.

(2) Die Abfallgebühren sind unter Bedachtnahme auf die bestmögliche Verwirklichung der Grundsätze für die Abfallwirtschaft nach § 4 Abs. 1 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990, in der jeweils geltenden Fassung so festzusetzen, daß das Aufkommen aus der Grundgebühr und der weiteren Gebühr insgesamt dem § 2 Abs. 2, 3 und 4 entspricht.