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Dokument-ID: 1183510
Umweltförderungsgesetz (UFG)
§ 48n. Gegenstand der Förderung des Flächenrecyclings
Im Rahmen des Flächenrecyclings können
- die Erstellung von Konzepten zur Entwicklung von nicht oder gering genutzten Flächen,
- Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz in Zusammenhang mit Z 1 sowie
- flächenbezogene Zusatzmaßnahmen in Umsetzung der Konzepte gemäß Z 1
gefördert werden.
(BGBl. I Nr. 152/2023)