© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 369348

Vorschrift

Ökostromverordnung 2012 (ÖSVO 2012)

Inhaltsverzeichnis

§ 5. Preise für Ökostrom aus Photovoltaik

idF BGBl. II Nr. 471/2011 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2012

(1) Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:

1.über 5 kWpeak bis 20 kWpeak27,6 Cent/kWh
2.über 20 kWpeak23 Cent/kWh

(2) Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, die nicht ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:

1.über 5 kWpeak bis 20 kWpeak25 Cent/kWh
2.über 20 kWpeak19 Cent/kWh

(3) Das zusätzliche Unterstützungsvolumen (§ 21b ÖSG) für die Förderung elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen gemäß Abs. 2 darf 500 000 Euro pro Jahr nicht übersteigen.