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Dokument-ID: 1055142
Steiermärkisches Biomasseförderungsgesetz (StBFG)
§ 6. Aufgaben des Biomassebilanzgruppenverantwortlichen
Zusätzlich zu den gemäß § 39 Abs. 8 und 9 Stmk. ElWOG 2005 festgelegten Aufgaben hat der Biomassebilanzgruppenverantwortliche
- entweder die abgenommenen Ökostrommengen samt den dazugehörigen Herkunftsnachweisen gemäß den geltenden Marktregeln an Stromhändler, soweit sie Endverbraucher im Inland beliefern, zum jeweiligen Day-Ahead-Spotmarkt-Stundenpreis der Strombörse EPEX SPOT SE für das Marktgebiet Österreich sowie zum Preis von 0,70 Euro/MWh für die Herkunftsnachweise täglich zuzuweisen und monatlich zu verrechnen. Die Zuweisung erfolgt in Form von Fahrplänen an die jeweilige Bilanzgruppe, in der der Stromhändler Mitglied ist, im Verhältnis der pro Kalendermonat an Endverbraucher im Inland abgegebenen Strommengen. Die Verrechnungsstellen haben die erforderlichen Daten automationsunterstützt zur Verfügung zu stellen. Für den jeweiligen Kalendermonat berechnet sich die Quote nach dem Monat, welcher drei Monate zurückliegt. Bei neu eintretenden Stromhändlern wird der Wert des ersten vollen Monats herangezogen,
- oder die abgenommenen Ökostrommengen und die vom Anlagenbetreiber überlassenen und der abgenommenen Ökostrommenge entsprechenden Herkunftsnachweise bestmöglich zu vermarkten, und
- den abgenommenen Ökostrom nach Maßgabe der gemäß § 10 festgelegten Tarife zu vergüten.