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Dokument-ID: 1190080
1. Abschnitt
Altlastenbeurteilungsverordnung (ALBV)
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 1. Ziel
Ziel dieser Verordnung ist
- die Festlegung von Richtwerten und Kriterien für die Beurteilung des Vorliegens erheblicher Kontaminationen oder erheblicher Risiken bei Altablagerungen und Altstandorten,
- die Festlegung von Kriterien für die Risikoabschätzung und
- die Festlegung von Zielwerten (Sanierungszielwerte oder Kontrollwerte) für Altlastenmaßnahmen.