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Dokument-ID: 923294
7. Abschnitt
Abfallbehandlungspflichten (AbfallBPV)
7. Abschnitt
PCB-haltige Abfälle
§ 27. Anforderungen an Lagerung und Transport
PCB-haltige Abfälle sind so zu lagern und zu transportieren, dass PCB nicht in Luft, Boden oder Wasser gelangen können. Bei Lagerung und Transport von PCB-haltigen Ölen und elektrischen Betriebsmitteln sind geeignete, öl- und lösemittelbeständige Wannen zu verwenden.