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Neu Dokument-ID: 933629

Vorschrift

Verordnung über tierische Nebenprodukte

Inhaltsverzeichnis

A. Alkalische Hydrolyse

1. Ausgangsmaterial

Für dieses Verfahren können tierische Nebenprodukte aller Kategorien verwendet werden.

2. Verarbeitungsmethode

Die alkalische Hydrolyse ist gemäß den folgenden Verarbeitungsstandards durchzuführen:

a)

Eine Natriumhydroxid- (NaOH) oder eine Kaliumhydroxid- (KOH) -Lösung (oder eine Kombination aus diesen) ist in einer Menge zu verwenden, die ein angenähertes molares Äquivalent zu Gewicht, Art und Zusammensetzung der zu vergärenden tierischen Nebenprodukte gewährleistet.

Bei hohem Fettgehalt der tierischen Nebenprodukte, der die Base neutralisiert, ist die zugesetzte Base anzupassen, so dass das genannte molare Äquivalent erreicht wird.

b)

Die tierischen Nebenprodukte sind in einen Behälter aus legiertem Stahl zu geben. Die abgemessene Menge Alkali ist entweder in fester Form oder als Lösung gemäß Buchstabe a zuzugeben.

c)

Der Behälter ist zu schließen und die tierischen Nebenprodukte und die Alkalimischung sind auf eine Kerntemperatur von mindestens 150 °C bei einem (absoluten) Druck von mindestens 4 bar zu erhitzen, und diese Temperatur ist mindestens zu halten:

i)

3 h ununterbrochen;

ii)

6 h ununterbrochen im Fall der Behandlung von in Artikel 8 Buchstabe a Ziffern i und ii der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 genannten tierischen Nebenprodukten;

jedoch kann Material, das aus Material der Kategorie 1 gewonnen wurde, welches aus Tieren besteht, die im Zusammenhang mit TSE-Tilgungsmaßnahmen getötet wurden und entweder Wiederkäuer sind, die nicht auf TSE getestet werden müssen, oder aber Wiederkäuer, die mit negativem Ergebnis gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 getestet wurden, gemäß Nummer 2 Buchstabe c Ziffer i dieses Abschnitts verarbeitet werden; oder

iii)

1 h ununterbrochen im Fall tierischer Nebenprodukte, die aus Fisch- oder Geflügelmaterial bestehen.

d)

Die Verarbeitung hat im Chargenbetrieb zu erfolgen und das Material im Behälter ist zur Förderung des Vergärungsprozesses ständig zu mischen, bis die Gewebe aufgelöst sowie Knochen und Zähne aufgeweicht sind; und

e)

die tierischen Nebenprodukte sind in einer Weise zu behandeln, dass die Anforderungen an Zeit, Temperatur und Druck gleichzeitig erfüllt sind.