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Neu Dokument-ID: 594706

Vorschrift

VO über die Berechnung der Recyclingeffizienz für Altbatterien und Altakkumulatoren

Inhaltsverzeichnis

ANHANG IV

Meldung der Recyclingeffizienzen für Blei-Säure-Batterien und -Akkumulatoren

1. Zu den Blei-Säure-Batterien und -Akkumulatoren, die dem Recyclingverfahren zugeführt werden, sind folgende Angaben zu machen:

Recyclingeffizienz eines Batterie-Recyclingverfahrens (Blei-Säure-Batterien)

Kalenderjahr

Anlage (1)

Name

Straße

Stadt

Land

Kontaktperson

E-Mail

Tel.

Beschreibung des gesamten Batterie-Recyclingverfahrens (2):

Input des gesamten Batterie-Recyclingverfahrens (3)

Beschreibung der Altbatterien und -akkumulatoren

Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (fakultativ)

Masse (4)

Zusammensetzung des Inputs

mInput

t/a

Element oder Verbindung

Masse- %

[t/a]

Elemente oder Verbindungen, die kein Bestandteil der Inputfraktion sind

 

 

 

Verunreinigungen (8)

 

 

 

Außengehäuse von Batteriesätzen

 

 

 

Wasser (H2O)

 

 

 

Sonstige

 

 

Elemente oder Verbindungen, die Bestandteil der Inputfraktion sind

 

 

 

Blei (Pb)

 

 

 

Schwefelsäure (H2SO4)

 

 

 

Kunststoffe

 

 

 

Sonstige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

mInput, insgesamt (5)

 

 

 

 

 

 

 

 

mOutput, Pb (5)

 

 

 

 

mOutput, insgesamt (5)

 

 

 

 

 

 

 

Recyclingeffizienz (RE) (6):

mOutput/mInput

Masse- %

 

 

Recyclingquote des Bleigehalts (RPb) (7):

mPb Output/mPb Input

Masse- %

 

 

Anmerkungen:

(1) Anlage, in der die Altbatterien und Altakkumulatoren nach der Sammlung und einer eventuellen Sortierung und Vorbereitung auf das Recycling behandelt werden.

(2) Beschreibung des vollständigen Batterie-Recyclingverfahrens unabhängig davon, ob es in einer oder mehreren Anlagen durchgeführt wird (mit Beschreibung der einzelnen Recyclingschritte und ihrer Outputfraktionen).

(3) Beschreibung der nach der Sammlung und einer eventuellen Sortierung und Vorbereitung auf das Recycling übernommenen Altbatterien und Altakkumulatoren.

(4) Feuchtmasse der nach Sammlung und einer eventuellen Sortierung und Vorbereitung auf das Recycling übernommenen Altbatterien und Altakkumulatoren (zur Berechnung der Recyclingeffizienz sind die im Feld „Zusammensetzung des Inputs“ angegebene Masse der abgetrennten Verunreinigungen und der Außengehäuse von Batteriesätzen sowie der Wassergehalt abzuziehen).

(5) Datenübernahme aus Anhang IV Punkt 2.

(6) Mit der Formel für RE auf Grundlage der in Anhang IV Punkt 2 gemeldeten Daten berechnet.

(7) Mit der Formel für RPb auf Grundlage der in Anhang IV Punkt 2 gemeldeten Daten berechnet.

(8) Beispiele für Verunreinigungen sind Kunststoff, Ebonit-Stücke, Gegenstände/Teile aus Eisen, Fasern aus Elektronikschrott und geschmolzenes Aluminium.

2. Zu den Einzelschritten des Recyclingverfahrens für Blei-Säure-Batterien und -Akkumulatoren sind folgende Angaben zu machen:

Verfahrensschritt

1

Kalenderjahr

Anlage(1)

Name

Straße

Stadt

Land

Kontaktperson

E-Mail

Tel.

Beschreibung des einzelnen Verfahrensschritts

 

Input (Altbatterien oder Fraktionen von Altbatterien) (2)

Beschreibung des Inputs

Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (fakultativ)

Masse

 

t/a

Output

1. Zwischenfraktionen (3)

Beschreibung der Fraktion

Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (fakultativ)

Masse (4)

Weitere Behandlung

Empfänger (5)

Weiterer Verfahrensschritt

t/a

Name

1_1

1_2

1_3

1_4

1_5

1_6

1_7

1_8

1_9

1_10

2. Endgültige Outputfraktionen, anrechenbar als recycelt (6)

Element oder Verbindung (7)

Fraktion (kein Abfall), die das Element oder die Verbindung enthält

Konzentration des Elements oder der Verbindung in der Fraktion

Aus Batterie-Input stammende Masse des Elements oder der Verbindung

Verbleib der Fraktion

Masse- %

t/a

mOutput, Pb

mOutput, gesamt

Anmerkungen:

(1) Anlage, die den einzelnen Verfahrensschritt durchführt.

(2) Bei Schritt 1 ist der Input mit dem des gesamten Batterie-Recyclingverfahrens identisch.Für die folgenden Schritte ist der Input gleich den Zwischenfraktionen des vorigen Verfahrensschrittes.

(3) Zwischenfraktionen = Fraktionen, die einem oder mehreren Folgeschritten des Recyclingverfahrens zugeführt werden.

(4) Ergibt sich aus dem Batterie-Input (Trockenmasse).

(5) Anlage, an die die Zwischenfraktion übergeben wird oder – wenn der weitere Verfahrensschritt intern durchgeführt wird – dieselbe wie unter 1.

(6) Endgültige anrechenbare Outputfraktionen sind solche, die kein Abfall mehr sind und ohne weitere Behandlung für ihren ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke eingesetzt werden, jedoch unter Ausschluss der energetischen Verwertung; siehe auch die Beispiele in Anhang I Punkt 5.

(7) Elemente und Verbindungen, die Bestandteile des Batterie-Inputs waren (Altbatterien). Siehe die besonderen Bestimmungen und die Beispiele in Anhang I Punkt 5. Zu Blei (Pb) in Schlacke siehe die Bestimmung in Anhang II Punkt 2. Blei ist als „Pb“ einzutragen.