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Neu Dokument-ID: 934720

Vorschrift

Verordnung über tierische Nebenprodukte

Inhaltsverzeichnis

KAPITEL I

Allgemeine Anforderungen

Heimtierfutterbetriebe und Betriebe bzw. Anlagen zur Herstellung von Folgeprodukten gemäß diesem Anhang müssen über geeignete Einrichtungen für folgende Zwecke verfügen:

  1. Lagerung und Behandlung des angelieferten Materials unter Bedingungen, die Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier ausschließen,
  2. Beseitigung von nicht verwendeten tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, die nach dem Herstellungsprozess übrig bleiben, sofern das nicht verwendete Material nicht nach Maßgabe dieser Verordnung zur Verarbeitung oder Beseitigung an einen anderen Betrieb bzw. eine andere Anlage versandt wird.