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Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.5 Abfallendeverordnung feuerfeste Abfälle

Die Abfallendeverordnung feuerfeste Abfälle regelt die Voraussetzungen für ein vorzeitiges Abfallende bei feuerfesten Abfällen, indem sie spezifische Anforderungen an die Qualität und die Behandlung der feuerfesten Materialien, die Qualitätssicherung sowie die Melde- und Aufbewahrungspflichten definiert. Die Verordnung ist mit 1. Mai 2024 in Kraft getreten.

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