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Neu Dokument-ID: 866172

Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Abfallverbrennungsverordnung – Geltungsbereich

Die AVV 2024 ist gem § 2 Abs 1 auf

  • ortsfeste sowie mobile Abfallbehandlungsanlagen,
  • gewerbliche Betriebsanlagen,
  • ortsfeste Dampfkessel, die mit gasförmigen, flüssigen oder festen Brennstoffen befeuert werden oder
  • ortsfeste Dampfkessel, denen durch heiße Abgase Wärme zugeführt wird (Abhitzekessel),

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