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FORUM Media (red) - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.7 Abfallverordnung Metallschrott – Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen

Zuständigkeit des BMK

Die Überprüfung der Einhaltung von Verpflichtungen gemäß der Verordnung Nr 333/2011 (Abfallendeverordnung Metallschrott) obliegt gem § 75 Abs 7 AWG 2002 dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), das dabei die in § 75 Abs 3 bis 6 AWG 2002 normierten Befugnisse in Anspruch nehmen kann.

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