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2.7.1 Abgrenzung Abfall-, Chemikalien- und Produktrecht
Einleitung
Abfälle werden zunehmend auf unionsrechtlicher Ebene durch verschiedene Rechtsmaterien aus anderen Regelungsbereichen betroffen. Hinzu kommen im Segment der gefährlichen Stoffe internationale Übereinkommen (zB Stockholm Konvention), deren Bedeutung und Einfluss – insbesondere im Bereich der gefährlichen Abfälle – stark zunimmt. Auf gemeinschaftsrechtlicher, aber auch auf völkerrechtlicher Ebene wurden im Produktrecht seit mehreren Jahren zusätzlich zahlreiche Stoffverbote normiert, welche ebenfalls sich vergrößernde Auswirkungen haben. Diese bislang aufeinander nicht abgestimmte Gesetzgebung aus drei völlig unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen – Produkte, Chemikalien und Abfälle – führt infolge dem in der Europäischen Union politisch forcierten Wechsel von einer linearen zu einer Kreislaufwirtschaft zu zahlreichen Interdependenzen zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht. Die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten, Unklarheiten sowie Überlappungen mehrerer verschiedener Rechtsmaterien bedürfen einer dringenden Klärung und Bereinigung.