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Dokument-ID: 1192762
1.43 Abgrenzung zwischen Konverterschlacke und Hütten- und Gießereischutt
Der VwGH stellte klar, dass ein Abfallgemisch, das überwiegend aus so genannter „Kellerschlacke“ aus dem Stahlherstellungsprozess besteht, der Abfallart „Konverterschlacke“ zuzuordnen ist, auch wenn es daneben Anteile von „Verteilerschlacke“ und „Hüttenschutt“ enthält.