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Neu Dokument-ID: 1192762

Anna Sophie Dalinger | Judikatur | Leitsatz

1.43 Abgrenzung zwischen Konverterschlacke und Hütten- und Gießereischutt

Der VwGH stellte klar, dass ein Abfallgemisch, das überwiegend aus so genannter „Kellerschlacke“ aus dem Stahlherstellungsprozess besteht, der Abfallart „Konverterschlacke“ zuzuordnen ist, auch wenn es daneben Anteile von „Verteilerschlacke“ und „Hüttenschutt“ enthält.

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