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Dokument-ID: 982777
Verordnung über tierische Nebenprodukte
Abschnitt 2
Amtliche Kontrollen in Verbrennungsanlagen mit niedriger Kapazität
Die zuständige Behörde hat eine Abfallverbrennungsanlage mit niedriger Kapazität zur Verbrennung spezifizierten Risikomaterials vor deren Zulassung und mindestens einmal jährlich zu inspizieren, um die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und der vorliegenden Verordnung zu überwachen.