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Neu Dokument-ID: 934084

Vorschrift

Verordnung über tierische Nebenprodukte

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 3

Normen für Fermentationsrückstände und Kompost

1.

a)

Repräsentative Proben von Fermentationsrückständen bzw. Kompost, die während oder unmittelbar nach der Umwandlung aus der Biogasanlage bzw. Kompostierung aus der Kompostieranlage zur Überwachung des Verfahrens entnommen werden, müssen folgende Normen erfüllen:

Escherichia coli: n = 5, c = 1, m = 1 000, M = 5 000 in 1 g

oder

Enterococcaceae: n = 5, c = 1, m = 1 000, M = 5 000 in 1 g,

und

b)

repräsentative Proben von Fermentationsrückständen bzw. Kompost, die während oder unmittelbar nach der Auslagerung entnommen werden, müssen folgende Normen erfüllen:

Salmonellen: in 25 g nicht nachweisbar: n = 5, c = 0, m = 0, M = 0,

wobei im Fall von Buchstabe a oder b gilt:

n = Anzahl der zu untersuchenden Proben,

m = Schwellenwert für die Keimzahl; das Ergebnis gilt als zufriedenstellend, wenn die Keimzahl in allen Proben m nicht überschreitet,

M = Höchstwert für die Keimzahl; das Ergebnis gilt als nicht zufriedenstellend, wenn die Keimzahl in einer oder mehreren Proben größer oder gleich M ist, und

c = Anzahl der Proben, bei denen die Keimzahl zwischen m und M liegen kann, wobei die Probe noch als zulässig gilt, wenn die Keimzahl in den anderen Proben m oder weniger beträgt.

2.

Fermentationsrückstände oder Kompost, ausgenommen die bzw. der in Abschnitt 2 Nummer 3 Buchstabe b genannte(n), die bzw. der die Anforderungen des vorliegenden Abschnitts nicht erfüllen/erfüllt, sind/ist erneut umzuwandeln bzw. zu kompostieren und im Fall von Salmonellen gemäß den Anweisungen der zuständigen Behörde zu handhaben oder zu beseitigen.

3.

Werden tierische Nebenprodukte zusammen mit Material nicht tierischen Ursprungs in Biogas umgewandelt oder kompostiert, kann die zuständige Behörde den Betreibern erlauben, nach der Pasteurisierung gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Nummer 1 Buchstabe a bzw. nach der Kompostierung gemäß Abschnitt 2 Nummer 1 und vor der Vermischung mit Material nicht tierischen Ursprungs repräsentative Proben zu nehmen, um die Wirksamkeit der Umwandlung bzw. Kompostierung zu überwachen.