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Verordnung über tierische Nebenprodukte
Abschnitt 5
Spezielle Anforderungen an Gelatine und hydrolysiertes Protein
A. Rohmaterial
Zur Herstellung von Gelatine und hydrolysiertem Protein dürfen nur tierische Nebenprodukte aus Material der Kategorie 3 oder Erzeugnisse aus solchen tierischen Nebenprodukten, ausgenommen Material gemäß Artikel 10 Buchstaben m, n, o und p der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, verwendet werden.
B. Verarbeitungsnormen für Gelatine
| 1. | Sofern die Gelatine nicht gemäß Anhang III Abschnitt XIV der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 hergestellt wird, ist sie nach einem Verfahren herzustellen, das gewährleistet, dass Material der Kategorie 3 einer Säure- oder Laugenbehandlung unterzogen und danach einmal oder mehrmals gespült wird. Der pH-Wert ist dann entsprechend anzupassen. Gelatine muss durch ein- oder mehrfaches Erhitzen mit anschließender Reinigung durch Filtrieren und Sterilisieren extrahiert werden. |
| 2. | Nach Anwendung der Verfahren gemäß Nummer 1 kann die Gelatine getrocknet und gegebenenfalls pulverisiert oder gepresst werden. |
| 3. | Die Verwendung von anderen Konservierungsstoffen als Schwefeldioxid und Wasserstoffperoxid ist verboten. |
C. Sonstige Anforderungen an Gelatine
Gelatine muss unter hygienisch einwandfreien Bedingungen umhüllt, verpackt, gelagert und befördert werden.
Insbesondere gilt Folgendes:
- Es muss ein Raum oder ein diesem Zweck vorbehaltener Bereich zur Lagerung des Umhüllungs- und Verpackungsmaterials vorhanden sein;
- das Umhüllen und Verpacken hat in einem diesem Zweck vorbehaltenen Raum oder Bereich zu erfolgen.
D. Verarbeitungsnormen für hydrolysiertes Protein
Hydrolysiertes Protein muss nach einem Verfahren hergestellt werden, bei dem gewährleistet ist, dass eine etwaige Kontamination auf ein Mindestmaß beschränkt wird. Hydrolysiertes Protein von Wiederkäuern muss ein Molekulargewicht unter 10 000 Dalton haben.
Zusätzlich zu den Anforderungen gemäß Nummer 1 sind hydrolysierte Proteine, die ganz oder teilweise von Häuten und Fellen von Wiederkäuern stammen, in einer Verarbeitungsanlage zu erzeugen, die ausschließlich der Herstellung von hydrolysiertem Protein vorbehalten ist, und zwar nach einem Verfahren, bei dem Rohmaterial der Kategorie 3 durch Salzen, Kalken und intensives Waschen vorbereitet wird und anschließend
- mehr als 3 Stunden lang bei einer Temperatur von über 80 °C einem pH-Wert von über 11 ausgesetzt und danach 30 Minuten lang bei einer Temperatur von über 140 °C und einem Druck von über 3,6 bar hitzebehandelt wird, oder
- einem pH-Wert von 1 bis 2 und anschließend einem pH-Wert von über 11 ausgesetzt und danach 30 Minuten lang bei einer Temperatur von 140 °C und einem Druck von 3 bar hitzebehandelt wird.