© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 934405
Verordnung über tierische Nebenprodukte
Abschnitt 7
Spezielle Anforderungen an Tricalciumphosphat
A. Rohmaterial
Zur Herstellung von Tricalciumphosphat dürfen nur tierische Nebenprodukte aus Material der Kategorie 3 oder Erzeugnisse aus solchen tierischen Nebenprodukten, ausgenommen Material gemäß Artikel 10 Buchstaben m, n, o und p der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, verwendet werden.
B. Verarbeitungsnormen
Tricalciumphosphat muss nach einem Verfahren hergestellt werden, bei dem Folgendes gewährleistet ist:
- Das gesamte Knochenmaterial der Kategorie 3 wird fein gemahlen und durch Zugabe von heißem Wasser im Gegenstrom entfettet (Knochenpartikel von weniger als 14 mm);
- es erfolgt eine kontinuierliche Hitzebehandlung mit Dampf von 30 Minuten Dauer bei 145 °C und 4 bar;
- der Proteinsud wird durch Zentrifugieren vom Hydroxyapatit (Tricalciumphosphat) getrennt;
- das Tricalciumphosphat wird nach der Lufttrocknung bei 200 °C im Wirbelschichtverfahren zu Granulat verarbeitet.