© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 982784
Verordnung über tierische Nebenprodukte
Abschnitt 9
Amtliche Kontrollen bestimmter eingeführter ausgeschmolzener Fette
Die zuständige Behörde führt in den registrierten Betrieben oder Anlagen, die nach Anhang XIV Kapitel II Abschnitt 9 eingeführte ausgeschmolzene Fette annehmen, Dokumentenkontrollen zur Kanalisierungskette von der Grenzkontrollstelle der ersten Einführung bis zum registrierten Betrieb oder der registrierten Anlage durch, um die Mengen der eingeführten, verwendeten und entsorgten Produkte abzugleichen.