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Dokument-ID: 1287306
1.50 Altlastenbeitrag und Säumniszuschlag: Wer ist Beitragsschuldner bei der Verfüllung von Abfällen?
Der VwGH hat die Revision der B GmbH gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts zurückgewiesen. Im Streit stand die Frage, ob die Revisionswerberin als Beitragsschuldnerin für den Altlastenbeitrag und den Säumniszuschlag aufgrund der Ablagerung von Abfällen auf ihrem Grundstück haftet. Die Entscheidung des VwGH verdeutlicht, dass die Bestimmung der Beitragspflicht nicht nur auf die tatsächliche Durchführung der Arbeiten, sondern vor allem auf die Veranlassung dieser Tätigkeit abhebt.