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Dokument-ID: 794020
10.3.7 Anhang 1 – zulässige Abfallarten für die Herstellung von Recycling-Baustoffen und für hergestellte Recycling-Baustoffe
Tabelle 1 enthält die für die Herstellung von Recycling-Baustoffen gem dieser Verordnung zugelassenen Abfallarten.
Die Abfallart für Konverterschlacke bezieht sich auf Stahlwerksschlacken, die direkt aus der Stahlproduktion kommen und zu Recycling-Baustoffen verarbeitet werden sollen.