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Dokument-ID: 099558
Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO)
Anhang 4
Symbol für die getrennte Sammlung
Elektro- und Elektronikgeräte sind mit der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern (siehe unten) als Symbol für die getrennte Sammlung zu kennzeichnen. Dieses Symbol ist sichtbar, erkennbar und dauerhaft anzubringen.
