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Roland Starke - Stefan Brezovich | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3.11 Anhang 5 – Aufzeichnungs- und Meldepflichten

Registrierung von Stammdaten

In den Stammdaten eines Herstellers von Recycling-Baustoffen müssen aufgrund der Recycling-Baustoffverordnung spezielle Lager erfasst werden. Diese speziellen Lager dienen der Deklaration der Herstellung von Recycling-Baustoffen der Qualitätsklasse U-A bzw der Deklaration der Herstellung sonstiger Recycling-Baustoffe. Im EDM-Stammdatenregister werden für die Registrierung dieser speziellen Lager die folgenden neuen Anlagentypen geschaffen.

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