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Verpackungsverordnung 2014
Anhang 5
1. Sammel- und Tarifkategorien für Haushaltsverpackungen
Sammelkategorien | Tarifkategorien |
Papier | Papier Haushalt |
Glas | Glas Haushalt |
Metall | Eisenmetall Haushalt |
Aluminium Haushalt | |
Leichtverpackungen | Kunststoff Haushalt |
Getränkeverbundkarton Haushalt | |
Sonstige Materialverbunde Haushalt | |
Keramik Haushalt | |
Holz Haushalt | |
Textile Faserstoffe Haushalt | |
Biogene Packstoffe Haushalt |
2. Sammel- und Tarifkategorien für gewerbliche Verpackungen
Sammelkategorien | Tarifkategorien |
Papier | Papier gewerblich |
Glas | Glas gewerblich |
Metalle | Eisenmetalle gewerblich |
Aluminium gewerblich | |
Kunststoffe | Folien gewerblich, einschließlich Umreifungsbänder und Klebebänder |
Hohlkörper gewerblich | |
EPS | EPS gewerblich |
Getränkeverbundkarton | Getränkeverbundkarton gewerblich |
Sonstige Materialverbunde | Sonstige Materialverbunde gewerblich |
Keramik | Keramik gewerblich |
Holz | Holz gewerblich |
Textilien | Textile Faserstoffe gewerblich |
Biogene Packstoffe | Biogene Packstoffe gewerblich |
(Anm. d. Red.: Gem. BGBl. II Nr. 597/2021 gilt ab 01.01.2023:
„1. Sammel- und Tarifkategorien für Haushaltsverpackungen
Sammelkategorien (getrennte Sammelfraktionen) | Tarifkategorien |
Papier, Karton, Pappe und Wellpappe | Papier Haushalt |
Glas | Glas |
Metalle | Eisenmetalle Haushalt |
Aluminium Haushalt | |
Leichtverpackungen | Kunststoff Haushalt |
Getränkeverbundkarton | |
Verbundverpackungen Haushalt, ausgenommen Getränkeverbundkarton | |
Keramik Haushalt | |
Holz Haushalt | |
Textile Faserstoffe Haushalt | |
Biogene Packstoffe Haushalt |
Verbundverpackungen, bei denen ein Packstoff zumindest 80 Gewichtsprozent der Verpackungseinheit ausmacht, sind der jeweiligen Tarifkategorie des Hauptbestandteils zuzuordnen, ausgenommen Getränkeverbundkartons.
Beidseitig beschichtetes Papier und ein- oder beidseitig mit Paraffin oder Wachs beschichtetes Papier ist der Tarifkategorie „Verbundverpackungen Haushalt“ zuzuordnen.
Abweichend zum ersten Satz sind Verbundverpackungen, bei denen der Hauptbestandteil Kunststoff gemäß § 2 Abs. 10 Z 2 AWG 2002 ist und dieser Bestandteil unter 95 Gewichtsprozent beträgt, der Tarifkategorie „Verbundverpackungen Haushalt“ zuzuordnen.
Die Sammel- und Verwertungssysteme haben für die in Anhang 6 Punkt 2.1. genannten Verpackungen jeweils die bundesweit einheitlichen Zuschläge bzw. Kostenersätze (vgl. § 9 Abs. 2a) gesondert auszuweisen, die die angemessenen Kosten für Reinigungsaktionen und für die Bereitstellung geeigneter Informationen für die Letztverbraucher beinhalten.
2. Sammel- und Tarifkategorien für gewerbliche Verpackungen
Sammelkategorien (getrennte Sammelfraktionen) | Tarifkategorien |
Papier, Karton, Pappe und Wellpappe | Papier gewerblich |
Metalle | Eisenmetalle gewerblich |
Aluminium gewerblich | |
Kunststoffe Folien | Folien gewerblich, Umreifungsbänder und Klebebänder aus Kunststoff |
Kunststoffe Hohlkörper | Hohlkörper gewerblich |
EPS | EPS gewerblich |
Holz | Holz gewerblich |
Sonstige Verpackungen | Verbundverpackungen gewerblich |
Keramik gewerblich | |
Textile Faserstoffe gewerblich | |
Biogene Packstoffe gewerblich |
Verbundverpackungen, bei denen ein Packstoff zumindest 80 Gewichtsprozent der Verpackungseinheit ausmacht, sind der jeweiligen Tarifkategorie des Hauptbestandteils zuzuordnen.
Beidseitig beschichtetes Papier und ein- oder beidseitig mit Paraffin oder Wachs beschichtetes Papier ist der Tarifkategorie „Verbundverpackungen gewerblich“ zuzuordnen.
Abweichend zum ersten Satz sind Verbundverpackungen, bei denen der Hauptbestandteil Kunststoff gemäß § 2 Abs. 10 Z 2 AWG 2002 ist und dieser Bestandteil unter 95 Gewichtsprozent beträgt, der Tarifkategorie „Verbundverpackungen Haushalt“ zuzuordnen.
3. Kategorien für den Kostenersatz für zusätzliche Einwegkunststoffprodukte (ausgenommen Verpackungen)
Kategorien |
Feuchttücher |
Luftballons |
Tabakprodukte |
Fanggeräte gemäß § 3 Z 27 |
Die Sammel- und Verwertungssysteme haben für diese den bundesweit einheitlichen Kostenersatz (vgl. § 9 Abs. 2a) gesondert auszuweisen, der die angemessenen Kosten für Reinigungsaktionen und für die Bereitstellung geeigneter Informationen für die Letztverbraucher beinhaltet.“)