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Dokument-ID: 749253
5.2.1 Anwendungsbereich und Umsetzung der Verpackungsabgrenzungsverordnung
Zuordnung zu den Produktgruppen
In der VerpackungsabgrenzungsVO werden 47 Produktgruppen definiert. Einige dieser Produktgruppen wurden später unterteilt (zB die „Produktgruppe AT 20 Schmier- und Brennstoffe“ in „AT 20a Schmierstoffe“ und AT 20b Brennstoffe“). Alle Verpackungen sollen entsprechend der jeweiligen Produkte oder Güter, die darin verpackt werden, einer dieser Produktgruppen zugeordnet werden. Für Serviceverpackungen und den Versandhandel wurde jeweils eine eigene Produktgruppe definiert.