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Dokument-ID: 472054
9 Anzeigeverfahren im AWG 2002
Überblick: AnzeigepflichtigeMaßnahmen des § 37 Abs 4 AWG 2002
- Änderungen zur Anpassung an den Stand der Technik, sofern sie keine wesentliche Änderung sind
- Behandlung oder Lagerung zusätzlicher Abfallarten, sofern dies keine wesentliche Änderung ist
- Sonstige Änderungen hinsichtlich der anzuwendenden Methoden und Sicherheitsmaßnahmen
- Unterbrechung des Betriebs
- Verzicht auf das Recht, bestimmte genehmigte Abfallarten zu behandeln oder die Einschränkung der genehmigten Kapazität
- Auflassung der Behandlungsanlage oder eines Anlagenteils, die Stilllegung der Deponie oder eines Teilbereiches der Deponie, Auflassung einer IPPC-Behandlungsanlage
- Beendigung der Maßnahmen für die Nachsorge der Deponie
- Sonstige Änderungen, die nach den mitanzuwendenden Vorschriften oder nach dem Baurecht anzeigepflichtig sind
- Sonstige Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig beeinflussen