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Dokument-ID: 324298
Artikel 11
Abkommen über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen
Artikel 11
Geltungsdauer von Zustimmungen
Die schriftlichen Zustimmungen zur Sammelnotifizierung nach Artikel 9 in Verbindung mit Artikel 13 der Verordnung können für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren erteilt werden.