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Neu Dokument-ID: 324306

Vorschrift

Abkommen über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen

Inhaltsverzeichnis

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Inkrafttreten

idF BGBl. III Nr. 72/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.02.2009

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der letzten Mitteilung.