© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 123408
Artikel 24
Abfallrahmenrichtlinie
Artikel 24
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
Die Mitgliedstaaten können Anlagen oder Unternehmen von der Anforderung des Artikel 23 Absatz 1 für folgende Tätigkeiten befreien:
- Beseitigung ihrer eigenen nicht gefährlichen Abfälle am Anfallort oder
- Verwertung von Abfällen.