© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 594464
Artikel 3
Abfallendeverordnung Bruchglas
Artikel 3
Kriterien für Bruchglas
Übertragung vom Erzeuger an einen anderen Besitzer alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:
- Das bei dem Verwertungsverfahren gewonnene Bruchglas genügt den Kriterien in Anhang I Abschnitt 1;
- der dem Verwertungsverfahren zugeführte Abfall erfüllt die Kriterien in Anhang I Abschnitt 2;
- der dem Verwertungsverfahren zugeführte Abfall wurde in Einklang mit den Kriterien in Anhang I Abschnitt 3 behandelt;
- der Erzeuger genügt den Anforderungen in den Artikeln 4 und 5;
- das Bruchglas ist für die Herstellung von Glasmaterialien und -gegenständen im Einschmelzverfahren bestimmt.