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Neu Dokument-ID: 1264474

Vorschrift

Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Inhaltsverzeichnis

KAPITEL VII
KONFORMITÄT VON VERPACKUNGEN

Artikel 35
Prüf-, Mess- und Berechnungsmethoden

idF ABl. L 2025/40 | Datum des Inkrafttretens 11.02.2025

Zur Feststellung und Überprüfung der Konformität von Verpackungen mit den Anforderungen, die in oder gemäß den Artikeln 5 bis 12 und den Artikeln 24 und 26 festgelegt sind, werden Prüfungen, Messungen und Berechnungen unter Verwendung zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Methoden durchgeführt, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen und deren Ergebnisse als mit geringer Unsicherheit behaftet angesehen werden.