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Dokument-ID: 933559
Verordnung über tierische Nebenprodukte
Artikel 37
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 4. März 2011.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 25. Februar 2011
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel BARROSO