© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1175829

Vorschrift

Abfallverbringungsverordnung 2024

Inhaltsverzeichnis

Artikel 76
Benennung von Anlaufstellen

idF ABl. L 2024/1157 | Datum des Inkrafttretens 20.05.2024

Die Mitgliedstaaten und die Kommission benennen jeweils eine oder mehrere Anlaufstellen, die für die Information oder Beratung von Personen oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Verordnung um Auskunft ersuchen, verantwortlich sind. Die Anlaufstelle der Kommission leitet alle an sie gerichteten Anfragen, die die Mitgliedstaaten betreffen, an die Anlaufstellen der Mitgliedstaaten weiter; dasselbe gilt in umgekehrter Richtung.