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Dokument-ID: 933491
Artikel 9
Verordnung über tierische Nebenprodukte
Artikel 9
Anforderungen an Verarbeitungsbetriebe und andere Betriebe bezüglich Hygiene und Verarbeitung
Unternehmer haben sicherzustellen, dass die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe und Anlagen folgende in Anhang IV festgelegte Anforderungen erfüllen:
- die in Kapitel II festgelegten Anforderungen an Hygiene und Verarbeitung;
- die in Kapitel III festgelegten Anforderungen an die Standardverarbeitungsmethoden, sofern solche Methoden in dem Betrieb oder der Anlage angewendet werden;
- die in Kapitel IV festgelegten Anforderungen an alternative Verarbeitungsmethoden, sofern solche Methoden in dem Betrieb oder der Anlage angewendet werden.