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Neu Dokument-ID: 933491

Vorschrift

Verordnung über tierische Nebenprodukte

Inhaltsverzeichnis

Artikel 9
Anforderungen an Verarbeitungsbetriebe und andere Betriebe bezüglich Hygiene und Verarbeitung

idF ABl. L 54/2011 | Datum des Inkrafttretens 18.03.2011

Unternehmer haben sicherzustellen, dass die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe und Anlagen folgende in Anhang IV festgelegte Anforderungen erfüllen:

  1. die in Kapitel II festgelegten Anforderungen an Hygiene und Verarbeitung;
  2. die in Kapitel III festgelegten Anforderungen an die Standardverarbeitungsmethoden, sofern solche Methoden in dem Betrieb oder der Anlage angewendet werden;
  3. die in Kapitel IV festgelegten Anforderungen an alternative Verarbeitungsmethoden, sofern solche Methoden in dem Betrieb oder der Anlage angewendet werden.