© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1264859
12.7 Aufsicht, Durchsetzung und Sanktionen
Die Einhaltung des NISG unterliegt der Aufsicht der Cybersicherheitsbehörde, die Informationen verlangen, Prüfungen durchführen, Maßnahmen anordnen und die Herstellung des rechtmäßigen Zustands durchsetzen kann. Die Aufsichtsintensität ist bei wesentlichen Einrichtungen erhöht.