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6 Ausnahmen vom Geltungsbereich
Mit der Anpassung des AWG 2002 an die neue Abfallrahmenrichtlinie durch die AWG-Novelle 2010 wurden bestehende Ausnahmen geändert und neue Ausnahmen vom Abfallrecht geschaffen. So wurde zB eine Ausnahme für Sedimente bzw (gespeichertes) Kohlendioxid im AWG 2002 aufgenommen, sowie die Formulierungen für Abgase, tierische Nebenprodukte und Abwässer angepasst. Mit der AWG-Novelle BGBl I Nr 103/2013 wurden die Vorschriftszitate betreffend tierische Nebenprodukte an den aktuellen Stand angepasst. Die AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket, BGBl I Nr 200/2021, hat eine neue Ausnahme für bestimmte Einzelfuttermittel geschaffen.