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Dokument-ID: 553361
2.5 Bautechnische Anforderungen für Problemstoffsammelstellen
Wände
Die für die Problemstoffsammelstelle vorgesehene Fläche ist allseits durch Wände aus brandhemmenden Materialien zu umschließen, mit einer Bedachung zu versehen und mit einer verschließbaren, ebenfalls brandhemmenden Zugangstüre auszustatten. In Ausnahmefällen kann die Stirnseite mit der verschließbaren Zugangstüre auch aus einem mindestens 2,5 m hohen Maschengitter bestehen.